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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von „SlushBar“ durch Viola Wenck (nachfolgend „Verkäuferin“), bezüglich der Vermietung von Geräten und Verkauf von Verbrauchs- und Zubehörprodukten, mit dem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“), liegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zu Grunde.

Zusätzliche und abweichende Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, aber auch einzelner Vertragspunkte, berührt nicht die Rechtsgültigkeit , sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

  • 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages oder Buchung über die Webseite des Auftragnehmers zustande.

  • 3 Zahlungsbedingungen

Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, spätestens am Rückgabetag, also dem letzten Tag der Mietlaufzeit vollständig zu zahlen.

Nach Abschluss der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro zu zahlen.

Skontoabzüge werden generell nicht gewährleistet.

Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig gestellten Forderungen.

Das Zurückbehaltungsrecht ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Forderung auf demselben Recht beruht.

Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit zurückbringt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung.

  • 4 Rücktritt des Auftragnehmers

Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlungen (§ 3), ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

– Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so das eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist (siehe § 6)

– Ausfall von Leistungen dritter Seite, ohne das in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.

Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann nur bei Fahrlässigkeit oder groben Verschulden des Auftragnehmers verlangt werden und beläuft sich auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises.

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, daß kein oder nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

  • 5 Rücktritt des Auftraggebers

Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Die Erklärung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern.

Diese gestaltet sich wie folgt:

– Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 14 Tage vor Erfüllung:

50 % des Gesamtpreises.

– Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 7 Tage vor Erfüllung:

80 % des Gesamtpreises.

– Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss unter 7 Tage vor Erfüllung:

100 % des Gesamtpreises auch bei Nichtannahme der Leistung.

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, das kein oder nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

  • 6 Erfüllungsvoraussetzungen

Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszweckes zu schaffen.

Hierzu zählen insbesondere:

– Die Abholung des Gerätes und der Verbrauchs- und Zubehörprodukte

– Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie ggf. Gebühren (z.B. Ordnungsamt)                            

– Auflagenerfüllung, infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Strom- und Wasseranschlüsse 

 – Sicherheit des Gerätes (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus)

– Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei technisch bedingten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

Für Brand, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber.

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, das angemietete Gerät aufzubauen und die Veranstaltung durchzuführen, insbesondere wenn die technischen Bedingungen seitens des Auftraggebers nicht erfüllt sind.

Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt und Schadenersatzforderung nach Maßgabe des § 5 vor.

  • 7 Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen SlushBar dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Während der Dauer der Miete darf der Kunde, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SlushBar, nicht den Gebrauch des Mietgegenstandes einem Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Nutzung von dem Haushalt des Kunden angehörenden Personen oder Mitarbeitern des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer der Miete von Rechten Dritter freizuhalten.

Während der Dauer des Mietvertrages darf jeglicher Mietgegenstand im Besitz nicht verpachtet, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.

  • 8 Sicherheitsbestimmung

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, das eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.

  • 9 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, soweit die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber geschaffen wurden (§ 6).

Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden übernimmt.

Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer – auch gegen Erfüllungs- und Entrichtungshilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (§ 6) des Auftraggebers zurückzuführen ist.

Eine Gewährleistung für den Erfolg von Veranstaltungen wird nicht übernommen. Bei Außenveranstaltungen trägt das Wetterrisiko der Auftraggeber. Dem Auftraggeber verbleibt das Recht auf Nachbesserung die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel beim Auftragnehmer anzeigen muss. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

Die Nutzung hat gebrauchsüblich und sorgfältig zu erfolgen unter Minimierung der zu erwarteten Beschädigungen. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, SlushBar unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietgegenstands oder sonstigen Beeinträchtigung geführt hat, schriftlich zu informieren. Wird der Mietgegenstand in nicht mangelfreiem Zustand zurückgeliefert, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten.

Verlust des Mietgegenstands:

Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus anderen zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. In diesem Fall hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert) des Mietgegenstandes zu entrichten. Hierbei werden bereits geleistete Mietzahlungen nicht einbezogen. Die Miete für den Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung ist vollständig zu entrichten.

  • 10 Gerichtstandklausel

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Marsberg.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • 1 Geltungsbereich

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von „SlushBar“ durch Viola Wenck (nachfolgend „Verkäuferin“), bezüglich der Vermietung von Geräten und Verkauf von Verbrauchs- und Zubehörprodukten, mit dem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“), liegen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) zu Grunde.

Zusätzliche und abweichende Bestimmungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, aber auch einzelner Vertragspunkte, berührt nicht die Rechtsgültigkeit , sondern zieht eine Ersetzung der Klauseln durch solche nach sich, die nach dem geltenden Recht und dem wirtschaftlichen Sinne des Vertrages am nächsten sind.

 

  • 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages oder Buchung über die Webseite des Auftragnehmers zustande.

 

  • 3 Zahlungsbedingungen

Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen, spätestens am Rückgabetag, also dem letzten Tag der Mietlaufzeit vollständig zu zahlen.

Nach Abschluss der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 50 Euro zu zahlen.

Skontoabzüge werden generell nicht gewährleistet.

Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig gestellten Forderungen.

Das Zurückbehaltungsrecht ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Forderung auf demselben Recht beruht.

Die Nutzungsentgelte sind vom Kunden unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Mietgegenstands zu entrichten und werden nicht erstattet, wenn der Kunde den Mietgegenstand bereits vor Ende der Vertragslaufzeit zurückbringt oder aus anderen Gründen nicht benutzt. Es besteht kein Anspruch auf teilweise Erstattung oder Anrechnung.

 

  • 4 Rücktritt des Auftragnehmers

Neben dem bereits angeführten Recht auf Rücktritt wegen mangelnder Sicherstellung der Zahlungen (§ 3), ist der Auftragnehmer in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

– Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so das eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist (siehe § 6)

– Ausfall von Leistungen dritter Seite, ohne das in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu schaffen.

Grundsätzlich hat der Auftraggeber im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann nur bei Fahrlässigkeit oder groben Verschulden des Auftragnehmers verlangt werden und beläuft sich auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises.

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, daß kein oder nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 

  • 5 Rücktritt des Auftraggebers

Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

Die Erklärung bedarf der Schriftform. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz einschließlich des entgangenen Gewinns zu leisten.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung zu fordern.

 

 

 

 

Diese gestaltet sich wie folgt:

– Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 14 Tage vor Erfüllung:

50 % des Gesamtpreises.

– Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss bis 7 Tage vor Erfüllung:

80 % des Gesamtpreises.

– Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss unter 7 Tage vor Erfüllung:

100 % des Gesamtpreises auch bei Nichtannahme der Leistung.

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten eine Minderung des Schadenersatzes zu verlangen, soweit er den Nachweis führt, das kein oder nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

 

  • 6 Erfüllungsvoraussetzungen

Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszweckes zu schaffen.

Hierzu zählen insbesondere:

– Die Abholung des Gerätes und der Verbrauchs- und Zubehörprodukte

– Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie ggf. Gebühren (z.B. Ordnungsamt)                            

– Auflagenerfüllung, infrastrukturelle Gegebenheiten, wie Strom- und Wasseranschlüsse  

                                                                                                                            – Sicherheit des Gerätes (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus)

 

– Die Benutzung der Geräte erfolgt auf eigene Gefahr.

Bei technisch bedingten Unfällen zahlt die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

Für Brand, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber.

Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

Bei schuldhafter Vertragsverletzung des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, das angemietete Gerät aufzubauen und die Veranstaltung durchzuführen, insbesondere wenn die technischen Bedingungen seitens des Auftraggebers nicht erfüllt sind.

Bei Nicht- oder unvollständiger Erfüllung dieser Pflichten behält sich der Auftragnehmer das Recht auf Vertragsrücktritt und Schadenersatzforderung nach Maßgabe des § 5 vor.

 

  • 7 Abtretungs-, Gebrauchsüberlassungs-, Verpfändungsverbot

Ansprüche oder Rechte des Kunden gegen SlushBar dürfen ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten oder verpfändet werden, es sei denn der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen.

Während der Dauer der Miete darf der Kunde, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SlushBar, nicht den Gebrauch des Mietgegenstandes einem Dritten zur Nutzung überlassen, insbesondere nicht verkaufen, verschenken, vermieten oder verleihen. Hiervon ausgenommen ist die unentgeltliche Nutzung von dem Haushalt des Kunden angehörenden Personen oder Mitarbeitern des Kunden, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer der Miete von Rechten Dritter freizuhalten.

Während der Dauer des Mietvertrages darf jeglicher Mietgegenstand im Besitz nicht verpachtet, mit einem Pfandrecht belastet oder auf sonst eine Weise zum Gegenstand einer Transaktion gemacht werden.

 

  • 8 Sicherheitsbestimmung

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt und verpflichtet, die Erfüllung des Vertrages zu unterbrechen, sobald sich Anhaltspunkte dafür ergeben, das eine Gefährdung in jeglicher Form für die Beteiligten oder Dritte entstehen könnte.

 

  • 9 Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu einer pünktlichen und reibungslosen Vertragserfüllung, soweit die notwendigen Voraussetzungen vom Auftraggeber geschaffen wurden (§ 6).

Der Auftraggeber hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die ggf. Schäden übernimmt.

Haftungsansprüche gegen den Auftragnehmer – auch gegen Erfüllungs- und Entrichtungshilfen – sind jedoch ausgeschlossen, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

Wird die Erfüllung des Vertrages durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn der Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung (§ 6) des Auftraggebers zurückzuführen ist.

Eine Gewährleistung für den Erfolg von Veranstaltungen wird nicht übernommen. Bei Außenveranstaltungen trägt das Wetterrisiko der Auftraggeber. Dem Auftraggeber verbleibt das Recht auf Nachbesserung die er während der Veranstaltung unter genauer Nennung der Mängel beim Auftragnehmer anzeigen muss. Für die Abhilfe steht dem Auftragnehmer eine angemessene Zeit zur Verfügung. Unterlässt der Auftraggeber diese Rüge schuldhaft, sind spätere Ersatzansprüche ausgeschlossen. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung verspätet oder gar nicht aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten und bei Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit Schadenersatz verlangen – soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind.

Die Nutzung hat gebrauchsüblich und sorgfältig zu erfolgen unter Minimierung der zu erwarteten Beschädigungen. Bei jeglicher Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung des Mietgegenstands während der Mietzeit ist der Kunde verpflichtet, SlushBar unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietgegenstands oder sonstigen Beeinträchtigung geführt hat, schriftlich zu informieren. Wird der Mietgegenstand in nicht mangelfreiem Zustand zurückgeliefert, so besteht eine Zahlungspflicht des Mieters in Höhe des Mietpreises als Entschädigung bis zur Beendigung der notwendigen Instandsetzungsarbeiten.

Verlust des Mietgegenstands:

Sollte es dem Mieter schuldhaft oder aus anderen zwingenden Gründen unmöglich sein, die ihm obliegende Verpflichtung zur Rückgabe des Mietgegenstandes einzuhalten, so ist er zum Schadenersatz verpflichtet. In diesem Fall hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert (nicht Zeitwert) des Mietgegenstandes zu entrichten. Hierbei werden bereits geleistete Mietzahlungen nicht einbezogen. Die Miete für den Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung ist vollständig zu entrichten.

 

  • 10 Gerichtstandklausel

Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Marsberg.